
Prijon Seekajakreisen
Rita Prijon
Innlände 6
83022 Rosenheim
Telefon: +49 (0) 8031 / 3037-0
E-Mail: seekajak@prijon.com
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PRIJON Herstellung und Vertrieb
von Sportgeräten GmbH Innlände 6 83022 Rosenheim Tel. 08031/30 37-0
Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Prijon GmbH (nachfolgend Verkäufer)
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie
schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ausnahme-
Erklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich
der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, vom Verkäufer als
vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich
zu machen.
4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in
der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten
Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk,
ausschließlich Verpackung.
Lieferung- und Leistungszeit
1. Liefertermin oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers
oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der
Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich
der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch den
Verkäufer bzw. seine Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird. Falls der Versand ohne
Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
Haftung für Mängel
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu
untersuchen und bestehende Mängel dem Verkäufer unverzüglich (längstens
bis zum übern.chsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt werden,
werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. M.ngelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn
sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder
Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine
form- und fristgerechten Rügen dar.
2. Die im Fall eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den
Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die
ohne vorheriges Einverständnis des Verkäufers erfolgen, brauchen von diesem nicht
angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten M.ngelrüge eine
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über
die Lieferzeit entsprechend.
4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame
Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
a. Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom
Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache
oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Verkäufer nach eigenem
Ermessen.
b. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, bei Fehlschlag eines
Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl
vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem
Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
5. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen
Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen
Aufwendungen zu.
6. Die Gewährleistung beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit
Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei
Auslieferung vorgelegen hat.
Haftung für Pflichtverletzung des Verkäufers im Übrigen
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie andere in diesen
Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des
Verkäufers Folgendes:
1. Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine
angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht
unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
2. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer geltend machen. Der Schadensersatz
statt der Leistung (bei Nichterfüllung $280 III i.V. m. $281 BGB) sowie der
Verzögerungsschaden ($280 II i.V.m. $286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt,
Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ($282 BGB) ist
auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss
der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
3. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden,
allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand
während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten
Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem
Käufer geschlossen.
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen
nach seiner Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als
20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Verkäufer; jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das
(Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers
unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Dienst- oder Werksleistungen, Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der
Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.
Teilnahmebedingungen
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wie Sie um eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Mit Eingang
Ihrer schriftlichen Anmeldung wird Ihre Buchung verbindlich.
Bezahlung: Bei Buchung wird eine Sicherheitsleistung von € 50,- fällig, der restliche Betrag sollte bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf folgendes Konto bezahlt werden:
PRIJON GmbH Seekajakwoche
Sparkasse Rosenheim, IBAN: DE51711500000380015313, SWIFT/BIC: BYLA DE M1 ROS
Reiserücktritt:
Teilen Sie uns einen Rücktritt von der gebuchten Reise schriftlich mit. Wirksam wird ein Rücktritt
erst mit Posteingang in Rosenheim. Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn wird die Sicherheitsleistung eingehalten. Bei einem Rücktritt ab dem 59. Tag berechnen wir 50% der Reisekosten. Wir empfehlen eine Reiserücktrittversicherung.
Rücktritt des Veranstalters:
Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor Kursbeginn zurücktreten, falls die Mindestzahl
von 5 Personen nicht erreicht wird. Für alle Teilnehmer hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums schließt der Veranstalter aus. Die Teilnahme an den Kajakreisen erfolgt auf eigene Gefahr.
Weitere Hinweise:
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kajakreisen ist eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung, grundlegende Paddelkenntnisse sowie eine ausreichende Kondition (eine Kajakfahrt von ca. 3 Stunden am Stück bzw. ca. 20 km Fahrt am Tag sollte kein Problem darstellen).
Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Kajak-Guide über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Witterungsbedingte Programmänderungen können vor Ort getroffen werden.
Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Abweichende Zahlungsbedingungen können unter Umständen individuell und schriftlich
vereinbart werden.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den
Käufer über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag
verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine
geringere Belastung nachweist.
4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck des Käufers nicht eingelöst wird
oder diese seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur
Zurückhaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen
aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (EKG, EAG,
UN-Kaufrecht/CISG).
2. Soweit der Käufer, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verkäufers
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Verkäufers zu
erbringen.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungenberühren die
Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Prijon GmbH, Innlände 6, 83022 Rosenheim, Tel.: 49 8031 / 3037-0, E-Mail: seekajak@prijon.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliefllich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand 10/2014