Prijon Seekajakreisen
Rita Prijon

Innlände 6
83022 Rosenheim

 

Telefon: +49 (0) 8031 / 3037-0

E-Mail: seekajak@prijon.com

 

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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PRIJON Herstellung und Vertrieb

von Sportgeräten GmbH Innlände 6 83022 Rosenheim Tel. 08031/30 37-0

 

Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Prijon GmbH (nachfolgend Verkäufer)

erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für

alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart

werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese

Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter

Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie

schriftlich bestätigt.

 

Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ausnahme-

Erklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit

der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für

Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten

sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich

der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht

zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, vom Verkäufer als

vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich

zu machen.

4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden

zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des

schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen

Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in

der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten

Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche

Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk,

ausschließlich Verpackung.

 

Lieferung- und Leistungszeit

1. Liefertermin oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden

können, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund

von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder

unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,

behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers

oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich

vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die

Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit

hinauszuschieben oder wegen des noch nicht

erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener

Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag

zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der

Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine

Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich

der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und

Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine

Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges,

insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen

Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es

sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport

ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager

des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch den

Verkäufer bzw. seine Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird. Falls der Versand ohne

Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft

auf den Käufer über.

 

Haftung für Mängel

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu

untersuchen und bestehende Mängel dem Verkäufer unverzüglich (längstens

bis zum übern.chsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich

mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt werden,

werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung

ausgeschlossen. M.ngelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn

sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder

Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine

form- und fristgerechten Rügen dar.

2. Die im Fall eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den

Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die

ohne vorheriges Einverständnis des Verkäufers erfolgen, brauchen von diesem nicht

angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten M.ngelrüge eine

Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über

die Lieferzeit entsprechend.

4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame

Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

a. Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom

Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache

oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Verkäufer nach eigenem

Ermessen.

b. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, bei Fehlschlag eines

Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl

vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem

Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

5. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher

Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz

vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen

Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen

Aufwendungen zu.

6. Die Gewährleistung beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit

Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei

Auslieferung vorgelegen hat.

 

Haftung für Pflichtverletzung des Verkäufers im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie andere in diesen

Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des

Verkäufers Folgendes:

 

1. Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine

angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht

unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann

der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

2. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder

vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer geltend machen. Der Schadensersatz

statt der Leistung (bei Nichterfüllung $280 III i.V. m. $281 BGB) sowie der

Verzögerungsschaden ($280 II i.V.m. $286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt,

Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ($282 BGB) ist

auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss

der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

3. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden,

allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand

während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten

Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem

Käufer geschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus

Kontokorrent) die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig

zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen

nach seiner Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als

20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung

erfolgen stets für den Verkäufer als Verkäufer; jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das

(Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung so wird bereits jetzt vereinbart, dass das

(Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)

auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers

unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als

Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist.

Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf

oder einem sonstigen Rechtsgrund (Dienst- oder Werksleistungen, Versicherung, unerlaubte

Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich

sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber

in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den

Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen

Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum

des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der

Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs.

Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der

Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein

Rücktritt vom Vertrag.

 

Teilnahmebedingungen

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wie Sie um eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Mit Eingang

Ihrer schriftlichen Anmeldung wird Ihre Buchung verbindlich.

 

Bezahlung: Bei Buchung wird eine Sicherheitsleistung von € 50,- fällig, der restliche Betrag sollte bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf folgendes Konto bezahlt werden:

 

PRIJON GmbH Seekajakwoche

Sparkasse Rosenheim, IBAN: DE51711500000380015313, SWIFT/BIC: BYLA DE M1 ROS

 

Reiserücktritt:

Teilen Sie uns einen Rücktritt von der gebuchten Reise schriftlich mit. Wirksam wird ein Rücktritt

erst mit Posteingang in Rosenheim. Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn wird die Sicherheitsleistung eingehalten. Bei einem Rücktritt ab dem 59. Tag berechnen wir 50% der Reisekosten. Wir empfehlen eine Reiserücktrittversicherung.

 

Rücktritt des Veranstalters:

Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor Kursbeginn zurücktreten, falls die Mindestzahl

von 5 Personen nicht erreicht wird. Für alle Teilnehmer hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums schließt der Veranstalter aus. Die Teilnahme an den Kajakreisen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Weitere Hinweise:

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kajakreisen ist eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung, grundlegende Paddelkenntnisse sowie eine ausreichende Kondition (eine Kajakfahrt von ca. 3 Stunden am Stück bzw. ca. 20 km Fahrt am Tag sollte kein Problem darstellen).

Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Kajak-Guide über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Witterungsbedingte Programmänderungen können vor Ort getroffen werden.

 

Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage

nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Abweichende Zahlungsbedingungen können unter Umständen individuell und schriftlich

vereinbart werden.

Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers

Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den

Käufer über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits

Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung

zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung

anzurechnen.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag

verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn

der Scheck eingelöst wird.

3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem

betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken

berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen

Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine

geringere Belastung nachweist.

4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des

Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck des Käufers nicht eingelöst wird

oder diese seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld

fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall

außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn

Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,

wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur

Zurückhaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen

aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen

zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (EKG, EAG,

UN-Kaufrecht/CISG).

2. Soweit der Käufer, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen

Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verkäufers

ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Verkäufers zu

erbringen.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungenberühren die

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Prijon GmbH, Innlände 6, 83022 Rosenheim, Tel.: 49 8031 / 3037-0, E-Mail: seekajak@prijon.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliefllich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Stand 10/2014