
Stand Up! Paddle Salzburg
Alexander Ebner
Thenngasse 7
5020 Salzburg
E-Mail: alex@stand-up-paddle-salzburg.at
AGB
Es gelten ausschließlich unsere hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedienungen. Abweichungen oder Sonderregelungen bedürfen stets einer Bestätigung in Schriftform durch stand-up-paddle-salzburg.
Wir empfehlen alle Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Handy usw.) die nicht Wasserfest sind im Auto oder an Land zu lassen. Das Stand Up Paddling unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Medikamenten, Alkohol und Drogen ist untersagt.
Teilnahmeanforderungen
1.) Die Anforderungen sind zu finden unter,Veranstaltungsprogrammen, Infobroschüren bzw. der Homepage www.stand-up-paddle-salzburg.at, ersichtlich unter den einzelnen Tourenbeschreibungen.
2.) Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Guide jederzeit berechtigt, jenen von der Tour, Training oder Event ganz oder teilweise auszuschließen.
3.) Stand Up Paddling ist Wassersport unter körperlicher Belastung: Daher sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Tour, Training oder Event gewachsen ist. Für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
4.) Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung sich ändern sollten. Sollten Sie deshalb Ihre Tour, Training bzw. Event nicht antreten, so muss dies wie ein Rücktritt von Leistung behandelt werden.
5.) Stand Up Paddling ist eine Risikosportart: Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den Guide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein.
6.) Für gemietetes SUP Equipment, auch für jene Mietsachen, die im Tour-, Training- oder Event-Preis eingeschlossen sind, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung, Verlust), auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe einschließlich Zubehör einzuhalten, so ist er verpflichtet, Ersatz in Höhe des jeweils marktgültigen Reparatur-, Neuherstellungspreises zu leisten.
7.) Jeder Schaden an der Mietsache ist dem Vermieter sofort anzuzeigen. Die Benutzung einer beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietsache ist unzulässig. Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht befugt, das SUP Equipment selbst oder durch Dritte reparieren zu lassen. Dieses Recht ist ausschließlich dem Vermieter oder einem Fachhändler vorbehalten.
Vertragsentstehung / Anmeldung
1.)Mit Zugang einer Buchungsbestätigung oder der ausgefüllten Anmeldung via E-mail, vor Ort beim Veranstalter (stand-up-paddle-salzburg) ist verbindlich ein Vertrag entstanden. Der Anmeldende hat daraufhin für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer in vollem vertraglichen Verpflichtungsumfang einzustehen. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmeldenden wird der Vertrag ebenfalls in vollem Umfange für den Veranstalter verbindlich.
2.) Nach Eingang Ihrer Anmeldung übersendet stand-up-paddle-salzburg umgehend eine Anmelde- oder Buchungsbestätigung. Die gesamte Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung zu unseren Touren, Training oder Event fällig, der Teilnehmer erhält unmittelbar nach seiner Anmeldung die Rechnung zur Tour, Training oder Event welche zum aufgedrucktem Zahlungstermin fällig und zu zahlen ist. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
3.) Die Miet-, Tour-, Training- oder Event-Gebühren werden mit Anmeldung und Teilnehmerunterschrift unwiderruflich fällig. Der Teilnehmer verpflichtet sich durch seine Unterschrift, die gesamten Gebühren zu bezahlen, auch bei nicht fristgerechtem Rücktritt vor oder während der Tour, Training bzw. dem Event.
4.) Wir bitten Sie, notwendige Hotelreservierungen selbst vorzunehmen. Auf Wunsch informieren wir Sie gern über Unterkünfte vor Ort. Die An- und Abreisekosten sowie Übernachtungskosten trägt der Teilnehmer. Die An- und Abfahrt erfolgt auf eigene Gefahr.
Rücktritt / Wiederruf
1.) Der Teilnehmer kann jederzeit von der Tour, Training, Miete oder Event zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlichen erfolgen. Innerhalb von 1 Woche nach erhalten der Anmelde- oder Buchungsbestätigung ist ein Rücktritt ohne angaben von Gründen möglich.
2.) Infolge entstandener Aufwendungen bei stand-up-paddle-salzburg entstehen folgende Storno Kosten:
Bis 30 Tage vor Tour, Training, Miet oder Event Beginn: 10 % des Tour-, Training-, Miet- oder Event-Preises, ab 21 Tage vor Tour, Training, Miet oder Event Beginn: 30 % des Tour-, Training-, Miet- oder Event-Preises, ab 14 Tage vor Tour, Training, Miet- oder Event Beginn: 60 % des Tour-, Training-, Miet- oder Event-Preises, ab 7 Tage vor Tour, Training, Miet- oder Event Beginn: 90 % des Tour-, Training-, Miet- oder Event-Preises, bei Nichtantritt 100 % des Tour-, Training-, Miet- oder Event-Preises.
3.) Bei versäumter Zahlung des vollen Betrages bis 14 Tage vor Tour, Training oder Event Beginn hat der Teilnehmer seinen Anspruch auf Erbringung der Tourenleistung verwirkt und ist gleichzeitig zur Zahlung von Storno Gebühren verpflichtet.
4.) Kann der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Tour, Training, Mietzeitraum oder Event nicht antreten, wird die bereits bezahlte Gebühr auf einen späteren Termin übertragen. Dies gilt nur für den Zeitraum von einem Jahr. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen.
Umbuchungen
1.) Umbuchungen sind nur mit Zustimmung von stand-up-paddle-salzburg möglich. Bei bestätigter Umbuchung, ist diese nur bis 7 Tage vor antritt des Termins gebührenlos möglich. Bei Umbuchungen 7 Tage vor Termin, werden dem Teilnehmer die angefallenen Bearbeitungskosten berechnet, mindestens jedoch 15,00 Euro.
Event
1.) Eine Änderung des vereinbarten Eventpreises bis zu einer 7%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Event Beginn mehr als 3 Monate verstrichen sind oder unvorhersehbare nachgewiesene Gründe vorliegen, insbesondere Versicherungszuschläge, behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Ölpreisänderungen, etc. Falls diese Preisänderungen zu einer Preissteigerung über 10 % führen, hat der Teilnehmer das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
2.) Mit Zugang der Anmelde- oder Buchungsbestätigung beim Anmeldenden für das Event wird eine Anzahlungssumme i.H.v. 30 % der Gesamtsumme fällig. Der restliche Betrag wird spätestens 14 Wochen Tage vor Event antritt fällig. Eine Fälligkeit für die Unterlagen besteht frühestens 21 Tage vor dem Event Beginn, wobei diese erst nach Eingang des vollen Event-Preises ausgehändigt werden.
Leistungen stand-up-paddle-salzburg
1.) Wird im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Tour, Training oder Event erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so behält sich stand-up-paddle-salzburg das Recht vor, die Tour, Training oder Event abzubrechen oder einen neuen Termin festzulegen. Dasselbe gilt, wenn Tour, Training oder Event wegen äußerer Umstände, insb. extremer Wetterbedingungen, Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
2.) Kann im Fall von höherer Gewalt eine komplette Tour, Training oder Event von Anfang an nicht durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer einen Gutschein. Bei Vorlage des Gutscheins wird die Tour, Training oder Event zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
3.) stand-up-paddle-salzburg ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Tour Beginn von dem Vertrage zurückzutreten, wenn die jeweils festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde.
4.) stand-up-paddle-salzburg haftet für die gewissenhafte Tourenvorbereitung, Leistungsbeschreibung und Abwicklung.
5.) Änderungen und Abweichungen einzelner Touren-, Training- bzw. Event- Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter des Vertrages nicht beeinträchtigen. Notwendige Änderungen der Fahrtroute, der Übernachtung, Zwischenübernachtungen bis hin zu einem anderen Tour-, Training- oder Event- Ablauf können sich aus witterungsbedingten Gründen ergeben. Hierbei entstandene Kosten, welche vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Veranstalter behält sich notwendige Änderungen des Transportmittels zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Tour, Training oder Event vor,
6.) Für Schäden, die durch Missachtung der Wasser- und Strassenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tour-Guides entstehen, übernimmt stand-up-paddle-salzburg keine Haftung. Ebenso wenig haftet stand-up-paddle-salzburg für Schäden oder Verlust von Stand Up Paddling Equipment, Gepäck und Wertgegenständen (Geldbörse, Uhr, Handy, usw.) während der Tour, Training, Event oder beim Transport des Teilnehmers. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vermittelten Fremdleistungen haftet stand-up-paddle-salzburg ebenfalls nicht.
7.) Eine Haftung seitens stand-up-paddle-salzburg oder Ihrer Mitarbeiter auf materielle oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleiben hiervon unberührt. Eine Haftung von stand-up-paddle-salzburg für Körper- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, ist ebenfalls ausgeschlossen.
8.) Wird die Tour, Training oder Event nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Teilnehmer dies beanstanden. Dazu muss er die Beanstandungen unverzüglich dem Guide oder stand-up-paddle-salzburg zur Kenntnis geben. Er ist jedoch seinerseits verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
9.) Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Touren-, Training- oder Event-Leistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung stand-up-paddle-salzburg gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist, ist dies nicht mehr möglich. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Tour, Training oder Event beanstandet wurde.
10.) Werden einzelne Leistungen wie Führungen, Tickets, Mietbike, etc. oder sonstige Veranstaltungen von stand-up-paddle-salzburg vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.