Jena Stand Up Paddling
Jena Stand Up Paddling Christian Hüttich

Oberer Graben 23
97246 Eibelstadt

 

E-Mail: c.huettich@gmail.com

 

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für den Verleih von Boards, Paddel und Zubehör sowie für die Teilnahme an den Kursen von Jena Stand Up Paddling gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Die AGB sind vor Ort von jedem Paddelgast einmal pro Saison zu unterschreiben.
Eltern unterschreiben und haften für Ihre Kinder.
Hier kann das jeweilige Formular vorab heruntergeladen werden, gerade Gruppen können so vorab schonmal unterschreiben:

AGB Jena Stand Up Paddling

 

1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den SUP-Sport (Stand-UP-Paddling, Stehpaddeln) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Kursen ist die Fähigkeit,mindestens 10 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

2. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
2.1 Den Anweisungen des Ausbilders/Verleihers ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Bei Sturmwarnung und Gewitter ist umgehend die Verleihstation anzupaddeln und das Material zurückzugeben.
2.2. Der Vermieter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassene Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

 

3. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des SUP-Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter dieMietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

 

4. Haftung
4.1. Der Vermieter haftet als Schulungscenter nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.
4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei, sofern der Mieter diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit.
Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

 

5. Verhaltenspflichten / Befahrungsregeln
5.1 Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fischschutzgebieten sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des „Stand-Up-Paddlings“ dürfen die Boards nur an öffentlichen Rastplätzen verlassen werden.
5.2 Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art ist während des Paddelns untersagt.

 

6. Stornierungsbedingungen
Für Reservierungen/Buchungen gilt: Bei Dauerregen oder Sturm sagen WIR ab (in der Regel einen Tag vorher per Mail oder per SMS) und dem Paddelgast entstehen KEINE Kosten. Daher brauchen wir eine Mobilnummer des Ansprechpartners. Paddelgäste können dann für das Angebot (ob Verleih oder Kurs) einen neuen Termin wählen oder erhalten einen Gutschein.

Für den Fall dass der Paddelgast oder die Gruppe oder einzelne Teilnehmer der Gruppe trotz Wetterfreigabe unsererseits aus unvorhergesehenen Gründen stornieren, gelten die nachfolgenden Rücktrittskosten.

  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Rücktrittskosten
  • 9-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Gesamtpreises
  • ab 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt 100%

Die Stornierung der Veranstaltung bitte schriftlich via Email.
!! Wer kurzfristig storniert, d.h. ab 1 Tag vor Veranstaltung muss zusätzlich eine SMS senden !! 

Um Stornokosten zu vermeiden, finden wir gerne bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin einen möglichen Ersatztermin.

 

7. Bergung der Mietsache
7.1 Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar verursacht hat.
7.2 Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 70,- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 2,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach Ziffer 4. dieser Vereinbarung.

 

8. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.

 

9. Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Eibelstadt.