Kanu Center
Lothar Krebs

Grinauer Weg 23 B
23847 Siebenbäumen

 

Telefon: 04501 412

E-Mail: info@kanu-center.de

 

AGB

 

 

1. Vertragsabschluss

Das Dienstleistungsangebot des KANU-CENTER LOTHAR KREBS e.K. (nachfolgend nur KANU-CENTER) umfasst neben individuellen bzw. geführten Touren per Kanu auch die Boots- und Fahrradvermietung, Bootstransporte und die Durchführung von Events sowie die Vermietung von Campingplätzen. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschrif- ten.

 

2. Anmeldung

2.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem KANU-CENTER den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die (Reise-)Ausschreibungen und die ergän- zenden Informationen des KANU-CENTER.

2.2 Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen wer- den. Erfolgt die Anmeldung elektronisch, bestätigt KANU-CENTER unverzüglich den Eingang der Reservierung. Diese Bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertra- ges dar.

2.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden / Teilnehmer , für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch das KANU-CENTER zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei Reiseverträgen wird das KANU-CENTER nach Vertragsabschluss dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches KANU-CENTER für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten annimmt, wie die Vornahme der Anzahlung bzw. Restzahlung.

 

3. Leistungen/ Leistungsänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung im Programm sowie den Angaben in der Vertragsbestätigung des KANU-CENTER.

3.2 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des geschlossenen Vertra- ges, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom KANU-CENTER nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abwei- chungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung / Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ge- währleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das KANU-CENTER ist verpflichtet, den Kunden, bzw. den Gruppenaufraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird das KANU-CENTER dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Bei Buchungen, die eine Rechnungssumme unter 100 € ausweisen, ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Buchungen ab einer Rechnungssumme von 100 € und mehr ist (bei Pauschalrei- sen nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB) eine Anzah- lung in Höhe von 20% des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller Zusatzleistungen ohne weitere Aufforderung nach Zugang der Buchungsbestätigung zahlungsfällig. Bei Buchun- gen kürzer als 2 Wochen vor Leistungsbeginn ist der Gesamtpreis ohne vorherige Anzahlung, (bei Pauschalreisen nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB) zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus unter Punkt 9.2 genannten Gründen (Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann.

4.2 Die Zahlung/Restzahlung ist spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn zahlungsfällig.
4.3 Bei Buchungen die kürzer als 1 Woche vor Leistungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis vor Ort, ausschließlich in bar zu entrichten.
4.4 Soweit das KANU-CENTER zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.5 Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist das KANU-CENTER berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß Ziffer 5. Bzw. Ziffer 6.dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.
4.6 Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines bei Pauschalreisen entfällt, wenn
a) der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseen- de zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen
b) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der
Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt.

 

5. Rücktritt durch den Kunden bei sonstigen Verträgen

5.1 Der Kunde kann bis Vertragsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KANU- CENTER, die schriftlich erfolgen sollte, vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Vom KANU-CENTER können in diesem Fall folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden:

a) Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Tag des Vertragsbeginns 10 % des vereinbarten Ge- samtpreises
b) Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Vertragsbeginns 60 % des vereinbarten Gesamt- preises

c) Bei Rücktritt bis 1 Tag vor dem Tag des Vertragsbeginns 80 % des vereinbarten Gesamt- preises
d) ) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90% des vereinbarten Ge- samtpreises.

5.3 Bei Buchungen geschlossener Gruppen sind negative Abweichungen von den vorläufig angemeldeten Personen bis zu 20% kostenfrei möglich, wenn eine Frist bis zu 7 Tagen vor dem Vertragsbeginn eingehalten wird.
5.4 Können in den Rücktrittsfällen nach 5. 2a) bis c) bei Mietverträgen die Mietgegenstände für den ganzen Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, so fällt lediglich ein Entgelt nach a) an. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt.

5.5 Den Kunden ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bear- beitungsentgelte gestattet, dem KANU-CENTER nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Kunden nur zur Bezah- lung der geringeren Kosten verpflichtet.

5.6 Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Kun- den, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbun- denen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

5.7 Dem Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfoh- len. Dies ist möglich bei Europäische Reiseversicherung AG Vogelweidestraße 5 in 81667 München.

 

6. Haftung des KANU CENTERs

6.1 Das KANU-CENTER gibt bei Tourenanageboten Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahr- barkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungs- zeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihm eingeholten Informationen an den Kunden weiter. Das KANU-CENTER haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihm bezüglich der Informationseinholung und/oder weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.2 Die vertragliche Haftung von KANU-CENTER für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Gesamtpreises beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

  2. soweit KANU-CENTER für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.3 Die von KANU-CENTER bereitgestellten Materialien sind pfleglich und nur für den bestim- mungsgemäßen Zweck zu verwenden. Für durch den Kunden schuldhaft verursachte Be- schädigung oder Verlust der bereitgestellten Ausrüstung, ist der Kunde dem KANU-CENTER gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

 

7. Obliegenheiten des Kunden 

7.1 Der Kunde, und bei Gruppen der Gruppenverantwortliche, ist verpflichtet, einen aufgetre- tenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der mängelbedingten Kündigung des Vertrages hat er dem KANU-CENTER eine angemesse- ne Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von KANU- CENTER verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson- deres Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise / Miete / Event geltend zu machen. Die Geltendmachung kann zur Wahrung der Frist nur gegenüber KANU-CENTER unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde An- sprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

7.3 Vertragliche Ansprüche des Kunden, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesund- heitsschäden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder die Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprü- che schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche verjähren in drei Jahren.

 

8. Besondere Pflichten des Kunden bei der Überlassung von Kanus, Fahrrädern, Ausrüstungs- und Campinggegenständen 

8.1 Der Kunde ist zur sorgfältigen Beachtung der ihm rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelten „Wichtigen Hinweise“ verpflichtet.

8.2 Bei Reisen, bei denen Kanus zu Einsatz kommen, müssen alle Teilnehmer, die älter als 8 Jahre sind, schwimmen können oder sind zum Tragen einer Schwimmweste verpflichtet.

8.3 Den Kunden einer Kanutour, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.
8.4 Es ist grundsätzlich verboten bei einer Kanutour, andere Kanus während der Fahrt anzu- halten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern.

8.5 Der Kunde hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Strom- schnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.
8.6 Es besteht vor und während der Tour Drogen- und Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

8.7 Der Kunde ist verpflichtet die ihm überlassenen Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch das KANU-CENTER 

9.1 Das KANU-CENTER kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das KANU-CENTER, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; das KANU-CENTER muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

9.2 Das KANU-CENTER kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.

b) Das KANU-CENTER ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt vom KANU-CENTER später als 14 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn das KANU-CENTER in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem KANU-CENTER geltend zu machen.

 

10. Besondere Bedingung für Mietverträge 

10.1 Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Kunde verpflichtet, dem KANU-CENTER unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen

10.2 KANU-CENTER ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 2 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.

10.3 Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Kunde dem KANU-CENTER unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat dem KANU-CENTER den Ausfall bei verspäteter Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Kunden ursächlich geworden, so ist der Kunde dem KANU-CENTER auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbe- sondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter, verpflichtet.

 

11. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.