Bootsverleih Richter / Kajaksports
Wolfgang Richter
Dammstr. 75
03222 Lübbenau
Telefon: +49 (0) 3542 / 3764
E-Mail: info@bootsverleih-richter.de
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AGB
MIEtbedingungen für die Kanuvermietung
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung (Angebot) des Mieters und deren Annahme durch den Vermieter. Die Annahme des Vermieters kann jeweils auch schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Vermieter kann im Falle eines zunächst nur mündlich oder telefonisch geschlossenen Vertrages dessen schriftliche Bestätigung vor Übergabe der Boote verlangen. Mieter können eine oder mehrere geschäftsfähige Personen sein. Als Vermieter können handeln der Geschäftsinhaber selbst sowie von diesem bevollmächtigten Mitarbeiter.
Bei Verträgen, die direkt über den Webshop abgeschlossen werden, gilt folgendes: Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Bootsmiete ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vermieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 jederzeit möglich.
2. Persönliche Daten
Der Vermieter behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Mieters wie Namen, Anschrift usw. zur eigenen Verwendung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften aufzubewahren. Es erfolgt keine Datenspeicherung bei der elektronischen Erstellung des Mietvertrages.
3. Miete und Zahlung
Die Höhe der Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die im
Bootsverleih ausliegt und dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Die Miete ist bei Abholung der Boote in bar zu entrichten. Der Vermieter behält sich im Einzelfall vor, einen Pfand (z.B. Personalausweis, Autoschlüssel, Kaution) für die Mietzeit zu fordern. Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Boote ist stets die volle Miete gemäß der Preisliste entsprechend dem gebuchten Zeitraum zu entrichten, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
4. Mietzeit
Die Mietzeit bestimmt sich nach den in der Preisliste aufgeführten Zeitraum. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Boote und endet jeweils mit Ablauf des gebuchten Stundenzeitraums der Preisliste, spätestens jedoch um 19.00 Uhr.
Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabe- bzw. Ankunftstermin und im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 5,00 € pro Boot erhoben.Bei wesentlich verspäteter Rückgabe ohne Absprache behält sich der Vermieter vor, Nutzungsentschädigung in Höhe einer Tagesmiete zu verlangen. Den Mietern ist es im Falle der Geltendmachung der Entschädigung gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5. Rücktritt und Änderungen des Vertrages
Es wird darauf hingewiesen, dass den Mietern ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht zusteht. Dies gilt, da Gegenstand des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung sind, gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz (telefonische Buchung etc.). Der Bootsverleih Richter / Kajaksports räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte und vom Bootsverleih Richter/ Kajaksports folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden können:
• Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 0 % des vereinbarten
Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 4 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 10 % des vereinbarten
Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 2 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 50 % des vereinbarten
Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 1 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 75 % des vereinbarten
Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt. Den Mietern ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, dem Bootsverleih Richter nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.
6. Haftung des Mieters
Für Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter bzw. Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, er weist nach, dass ihm insoweit kein Verschulden zur Last fällt. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit Beschädigungen der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab.
7. Haftung des Vermieters
Die Haftung vom Bootsverleih Richter gegenüber dem Mieter/Teilnehmer, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit
a) der Schaden des Mieters/Teilnehmers vom Bootsverleih Richter / Kajaksports nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist
b) der Bootsverleih Richter / Kajaksports für einen dem Mieter/Teilnehmer entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8. Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter erklärt, dass er bzw. wenigstens ein Insasse des Bootes Schwimmer ist. Nichtschwimmer erhalten eine Schwimmweste vom Vermieter gestellt. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht.
Bei groben Verstößen gegen gesetzliche oder mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen.
9. Schlussbestimmungen
Die eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Eine eventuell nichtige Vertragsbestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien Gewollten am nächsten kommt.
Vermieter:
Bootsverleih Richter / Kajaksports * Wolfgang und Martin Richter GbR
Dammstzraße 75 * 03222 Lübbenau/ Spreewald
Tel.: 03542/3764 * eMail: info@bootsverleih-richter.de