Globepaddler Bielersee
Elisabeth Werro

Schlossstrasse 24
2560 Nidau

 

Telefon: +41 (0) 32 / 331 76 88

E-Mail: bielersee@globepaddler.ch

 

AGB

 

Die GLOBEPADDLER Bielersee AG führt die jeweiligen Aktivitäten im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch (siehe unter Information und Reservation).

 

1. Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei GLOBEPADDLER Bielersee AG als Veranstalterin getätigt werden. Durch Ihre Anmeldung anerkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und der Veranstalterin.

 

2. Zahlungsbedingungen

Bei Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags zu leisten. Die Restzahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens zum Aktivitätsbeginn bei der Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Anmeldungen von weniger als 30 Tagen vor Aktivitätsbeginn ist der Gesamtbetrag bei Buchung zahlbar. Nicht rechtzeitige Zahlungen

berechtigen die Veranstalterin, die Leistungen zurückzubehalten oder den Vertrag aufzulösen. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 3 dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

3. Rücktritt durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn

Der Rücktritt muss schriftlich unter Beilage der erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Programm usw.) erfolgen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) bei der Buchungsstelle massgebend.

 

3.1. Annullierungskosten Kurse/Events (durch GLOBEPADDLER Mitarbeiter belgeitet):

 

30 bis 11 Tage vor der Veranstaltung: 10% des Arrangement Preises

10 - 5 Tage vor Veranstaltung: 25%

4 - 2 Tage vor Veranstaltung: 50%

1 Tag - Tag der Veranstaltung/Nichterscheinen: 100%

 

Bei Verschiebungen/Änderungen des Datums der Veranstaltung bis zu einem Tag vor Aktivitätsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% pro Person erhoben. Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme am Veranstaltungstag trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten. Abbruch, verfrühtes Verlassen oder späterer Antritt der Aktivitäten durch den Kunden ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr oder nur in beschränktem Umfang an der

Aktivität teilnehmen oder muss sie aus diesem Grunde abgesagt werden: 100%

Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Bei einer Teilannullierung (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Arrangements Kosten pro Person in Rechnung gestellt:

 

10 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%

4 – 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100%

 

3.2 Annullierungskosten Vermietung Ausrüstung (ohne Begleitung):

Bei im Voraus reservierter Mietausrüstung fallen folgende Annullierungskosten an:

 

10 – 5 Tage vor Mietantritt: 10%

4 – 2 Tage vor Mietantritt 25%

1 Tag vor Mietantritt: 50%

Nichterscheinen: 100%

 

4. Rücktritt durch die Veranstalterin

4.1. Mindestteilehmerzahl

Bei Kursangeboten und Aktivitäten mit einer Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstalterin die Aktivität bis 1 Tag vor deren Beginn entschädigungslos absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

4.2. Absage vor Aktivitätsbeginn:

Die Veranstalterin kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann die Veranstalterin die Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Arrangement Preises zurückerstattet. 

 

5. Programm – und Preisänderungen vor Vertragsabschluss

Preis- und Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Änderungen werden Ihnen bei der Buchung bekanntgegeben. 

 

6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der Aktivität

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss und auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern. Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei

Programmänderungen während der Aktivität ist die Veranstalterin bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Beachten Sie, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. 

 

7. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Alle Teilnehmer an Kanusportaktivitäten müssen über Schwimmkenntnisse verfügen. Je nach Programm sind spezielle Vorkenntnisse nötig, welche bei der entsprechenden Ausschreibung definiert sind. Die Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Teilnehmer sin verpflichtet die Veranstalterin und den verantwortlichen Kanu-Guide vor Ort über gesundheitliche Probleme zu informieren, insbesondere Herzbeschwerden, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislaufsystem, Epilepsie, Angst vor dem Wasser, ungenügende Schwimmkenntnisse.

Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der Veranstalterin und den Kanu-Guides und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.

 

8. Versicherung

Die Teilnehmer sin dadurch die Veranstalterin nicht versichert. Sorgen Sie für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle).

 

9. Beanstandungen

Sollten Sie Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekanntzugeben und sich bestätigen zu lassen. Die Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen des Programms

und der Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder wollen Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen Sie Ihre Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Veranstalterin einreichen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters/Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei

verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung Ihrer Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

 

10. Haftung

10.1 Ausfall von Leistung, Minderleistung

Die Veranstalterin vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren

Schaden, maximal in der Höhe des Arrangement Preises begrenzt.

 

10.2. Haftungsausschlüsse

Die Veranstalterin haftet nicht für Schaden, die infolge leichten Verschuldens seitens der Veranstalterin oder deren Hilfspersonen entstanden sind. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassungen nicht.

Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit dem Erbringen vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, andere Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 8) höhere Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder

aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Ausrüstung, Wertsachen und Reisegepäck der Teilnehmer. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiter usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

10.3 Ausservertragliche Haftung Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen,

gelangen diese zur Anwendung.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Der Gerichtsstand ist Nidau

 

Veranstalterin:

GLOBEPADDLER Bielersee AG

Schlossstrasse 24

2560 Nidau

Nidau, 20.04.2017