Kanu SaarFari
Carola Schulz
Hauptstraße 60
54441 Schoden
Telefon: +49 (0) 152 / 340 034 62
E-Mail: info@kanuverleih-saar.de
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AGB
1.Vertragsabschluss:
Der Kunde kann die Leistung telefonisch, schriftlich oder per Email bestellen. Durch die Bestellung bietet der Kunde der Kanu SaarFari GbR den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Bestätigt wird in der Regel schriftlich per Email. Bei kurzfristiger Bestellung kann die Auftragsbestätigung auch mündlich erfolgen. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so stellt dies ein neues Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragsbestätigung nicht widersprochen wird.
Bei Hochwasser, Niedrigwasser, starkem Wind, Gewitter und/oder Sperrung der Strecke können keine Kanutouren stattfinden! In diesem Fall wird der Vertrag aufgehoben und bereits reservierte Boote brauchen nicht bezahlt zu werden. Die Kanu SaarFari GbR ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit einer Kanutour aus den vorstehend genannten Gründen zu unterrichten. Bereits seitens des Kunden geleisteten Zahlungen werden im Fall der Nichtdurchführbarkeit unverzüglich rückerstattet. Im Einverständnis beider Vertragspartner kann auch eine Umbuchung auf eine andere Tour erfolgen.
Ist eine Mindesteilnehmerzahl für eine gebuchte Tour angegeben, behält sich Kanu SaarFari vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl die Tour bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet. Im Einverständnis beider Vertragspartner kann auch eine Umbuchung auf eine andere Tour erfolgen, bzw. alternativ ein angemessener Preisaufschlag erhoben werden.
2. Zahlungsbedingungen:
Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 20 % der Rechnungssumme fällig, die Restzahlung erfolgt 3 Wochen vor Tourbeginn. Bei kurzfristiger Buchung ist die vereinbarte Vergütung (Bezahlung) vor Inanspruchnahme der Leistung in Euro in bar zu zahlen.
3. Kaution:
Es wird eine Kaution von 30,- € pro Boot erhoben, die vor Ort in bar zu hinterlegen ist.
4. Rücktritt durch den Kunden:
Der Kunde kann den Vertrag mit Kanu SaarFari GbR jederzeit durch eine schriftliche Erklärung kündigen. Bis 6 Monate vor dem 1. Veranstaltungstag ist dies kostenfrei möglich. Maßgebend ist der Eingangstermin der Kündigung bei Kanu SaarFari GbR. Danach hat der Kunde in jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden folgende pauschale Entschädigungszahlungen in Prozent des Rechnungsbetrages an Kanu SaarFari GbR zu leisten:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 %
vom 29. bis 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%
vom 15. bis 09. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
vom 08. bis 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%
am Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt 90%
Der Kunde hat die Möglichkeit, sofern Stornokosten erhoben wurden, einen Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann über Kanu SaarFari GbR vermittelt werden.
5. Annahmeverzug
Erscheint der Kunde nicht zur verabredeten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ist Kanu SaarFari GbR nicht verpflichtet, länger als 20 min. zu warten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.
6. Voraussetzungen:
die Teilnehmer müssen alkohol- und drogenfrei sein
geistige und körperliche Eignung der Teilnehmer bei Anmeldung und bei Inanspruchnahme der Leistungen, die Beurteilung darüber obliegt nicht der Kanu SaarFari GbR
das Mindestalter von 18 Jahren sowie die Vorlage des gültigen Personalausweises für die Anmietung
Erwachsende (Volljährige) und Kinder über 10 Jahren haben das Schwimmabzeichen in BRONZE bestanden (Freischwimmer), falls nicht, ist das Tragen einer Rettungsweste verpflichtend
Minderjährige dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen (Volljährige) sowie nach Abgabe der Einwilligungserklärung des jeweils Erziehungsberechtigten die Leistung in Anspruch nehmen
7.Stellvertretung/Einwilligungserklärung:
Erfolgt die Anmeldung zu einer Kanutour auch für Dritte, so versichert der Anmeldende, dass er ausdrücklich zur Anmeldung befugt ist. Soweit eine Anmeldung für Minderjährige vorliegt, versichert der Kunde, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
8. Rettungswesten/Schwimmhilfen:
Kanu SaarFari GbR stellt für alle Teilnehmer Rettungswesten bereit. Das Tragen von Rettungswesten für Nichtschwimmer und Kinder unter 10 Jahren ist Pflicht und somit Vertragsbestandteil. Für alle Teilnehmer die Schwimmen können ist das Tragen einer Schwimmhilfe Pflicht und somit Vertragsbestandteil.
9. Miet-Ausrüstung:
Folgende Ausrüstung stellt die Kanu SaarFari GbR den Teilnehmern auf Wunsch zur Verfügung:
Kanu
Paddel
Rettungsweste oder Schwimmhilfe
einen spritzwasserdichten Packsack pro Boot
einen Kanuwagen pro Boot zum Transportieren auf dem Land
10. Einweisung:
Die Teilnehmer werden durch die Mitarbeiter der Kanu SaarFari GbR vor Inanspruchnahme der Leistung eingewiesen. Die Einweisung umfasst folgende Inhalte:
Sicherheits- und Wasserverkehrsregeln vor, während und nach der Paddeltour
Paddeltechnik
Verhalten im Naturschutzgebiet
schonender Umgang mit dem Boot
Den Anweisungen der Mitarbeiter von Kanu SaarFari GbR ist unbedingt Folge zu leisten.
11. Mietdauer/ Anmiet- und Rückgabestation:
Die Boote werden in der Regel von 9.30 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr vermietet. Es gelten die vereinbarten Anmiet- und Rückgabestationen.
12. Haftung:
Vor Übergabe des Bootes/Zubehörs ist der Kunde verpflichtet auf Beschädigungen hinzuweisen. Nach Rückgabe des Bootes/Zubehörs erfolgt eine Abnahme durch die Mitarbeiter der Kanu SaarFari GbR.
Über etwaige Schäden am Boot oder am Zubehör ist die Kanu SaarFari GbR sofort zu unterrichten. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot sowie das Zubehör schonend zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Bei Unterbrechung der Tour sind das Boot sowie das Zubehör gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern.
Die Kanu SaarFari GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Teilnehmer durch den Gebrauch des Bootes sich selbst oder anderen zufügt, soweit nicht durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung der Kanu SaarFari GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, dem Kunden oder anderen ein Schaden am Leben, Körper oder Gesundheit entsteht.
Die Kanu SaarFari GbR haftet nicht für mitgeführte Gegenstände (z.B. Mobiltelefone oder andere Wertgegenstände), soweit nicht ein daran entstehender Schaden durch grob fahrlässige Pflichtverletzung der Kanu SaarFari GbR oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanu SaarFari GbR verursacht wird.
Das Betreten der Bootsstege sowie das Betreten der Betriebsanlagen des Wasserschifffahrtsamtes erfolgen auf eigene Gefahr!
13. Haftungsbeschränkung:
Kanu SaarFari GbR begrenzt seinen Schadensersatz für Sachschäden auf das Dreifache des Mietzinses bzw. des Reisepreises, soweit der verursachte Schaden nicht durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung entstanden ist.
14. Ausschlussfrist/Verjährung:
Der Kunde muss einen Mangel immer unverzüglich vor Ort anzeigen, damit der Veranstalter die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen. Ansprüche sind innerhalb eines Monats schriftlich bei Kanu SaarFari GbR geltend zu machen. Die Ansprüche des Kunden nach §651c bis 651f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren innerhalb eines Jahres.
15. Rückgabe des Bootes/Zubehör:
Das Boot sowie das Zubehör (Paddel, Rettungsweste, Schwimmhilfe, Packsack, Kanuwagen) sind in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, so fallen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 5,00 € je Boot an, welche von der Kaution in Abzug gebracht werden.
16. Beschädigung des Bootes/Zubehörs:
Die Höhe der Entschädigung ist im Einzelfall zu verhandeln.
17. Verlust oder Totalschaden des Bootes/Zubehörs:
Bei Verlust oder Totalschaden sind folgende Entschädigungen vom Kunden zu leisten:
1.375,- € pro 4er Canadier (Modell: Trapper 490)
1.150,- € pro 3er Canadier (Modell: Trapper 450) bzw. 850,- € (Modell: Yuma)
660,- € pro 1er Kajak (Modell: Balboa) bzw. 900,- € (Modell: Titris 12)
1.100,- € pro 2er Kajak (Modell: Balboa Duo) bzw. 800,- € (Modell: Kailua)
65,- € pro Stechpaddel bzw. 110 € pro Doppelpaddel
55,- € pro Rettungsweste / Schwimmhilfe
18,- € pro Packsack
75,- € pro Kanuwagen
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als vorgenannte Pauschalen.
Die vorliegenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten als Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen des BGB. Mietet der Kunde von Kanu SaarFari GbR ein oder mehrere Boote ohne weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen, gilt das Mietrecht. Werden zwei Leistungen, die von Kanu SaarFari GbR angeboten werden, in einem Leistungspaket gebucht, zum Beispiel eine begleitete Kanutour, wird ein Reisevertrag geschlossen, der dem Pauschalreiserecht unterliegt. Vermittelt Kanu SaarFari GbR dem Kunden eine Leistung eines anderen Unternehmens, schließt der Kunde mit dem betreffenden Unternehmen einen Vertrag ab, für dessen Leistungserfüllung Kanu SaarFari GbR nicht verantwortlich ist.