Kanu Wachau
Gregor Wimmer

Kremstalstraße 15
3500 Krems an der Donau

 

Telefon: +43 (0) 664 / 1213723

E-Mail: g.wimmer@kanu-wachau.at

 

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AGB

 

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

Die Anmeldung der Kanus, Kajaks, Stand up boards oder anderer Ausrüstung erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Gruppen benötigen wir den Ausweis von der verantwortlichen Person / Organisators. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Boot mieten möchten, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern. Bei uns besteht eine Schwimmwestenpflicht für alle unter 16 Jahren! Die Nutzung der SUP´s, Booten mit Zubehör und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mietpreis ist nach der Rückkehr in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Bei längerer Mietdauer (mehrere Tage oder Wochen) oder Online Buchung ist der Mietpreis im Voraus zu bezahlen. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzl. USt. Die Boote und das Zubehör werden in einem einwandfreien und sauberen Zustand ausgegeben und müssen auch so zurückgegeben werden! Die benutzten Boote müssen nach der Tour vom Hundebesitzer sorgfältig gereinigt werden. 

 

Die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände geht bei der Ausgabe auf den Mieter über. Alle Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu bezahlen. Ebenso Verluste, wie verlorene oder beschädigte Paddel oder Diebstahl. Auf vorhandene Beschädigungen ist der Vermieter vor dem Antritt der Fahrt hinzuweisen. Die Benutzung der Boote in merklich alkoholisiertem Zustand ist verboten. Für den Steuermann gelten die gültigen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr. Der Mieter haftet auch in vollem Umfang für Personen- und Sachschäden, die während der Mietzeit mit den gemieteten Gegenständen verursacht werden. Der Mieter hat, auch bei veränderter Wetterlage, die Verpflichtung die Leihboote und Ausrüstung innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen. Bei Unwetter und Gewitter bitte unverzüglich Schutz an Land suchen und dort auf eine Besserung der Wetterlage warten. Für liegen gelassene Boote und Ausrüstung haftet der Mieter in vollem Umfang. Ein Rücktransport der Boote und Fahrräder durch den Vermieter ist nur bedingt und gegen Aufpreis möglich! Entsteht dem Vermieter durch schuldhaftes Verhalten des Mieters ein Leistungsausfall, z.B. durch nicht rechtzeitig zurück gebrachte Boote, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe für den Ausfall. Mit der Übernahme der Mietgegenstände willigt der Mieter in diese Bedingungen ein. 

 

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.